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Die Kunstdenkmäler des Kreises Bitburg
Ernst Wackenroder
12. Band — Ausgabe von 1927
STADTBEFESTIGUNG
Stadtrechte erhielt Kyllburg i. J. 1580; daran erinnert die Kopie eines Wappens, vereinigt aus dem des Erzbischofs Johann von Schönenberg v. J. 1583 und dem der Stadt, angebracht am Brunnen auf der Purt (Fig. 107). Hier stand das i. d. 1822 abgebrochene Stadttor mit Wappenstein und Zahl über dem Torbogen. Es bildete den Anfangspunkt (Nordende) des schmalen Beringes, der entlang dem steilen Anstieg zum Burgberg (vgl. Taf. IV) die Häuserreihe der Stiftsstraße als Stadtmauer einschloß. Auf der Westseite, also rechts von der Straße, verfolgt man die alte Stadtmauer in den nach den Häusern zu gelegenen Mauern der Hausgärten, östlich, also links von der Straße, verfolgt man sie als gemeinsame äußere Umfassungsmauer der Gartengrundstücke der Häuser der Stiftsstraße. Hier lenkt die Mauer dicht an die Burg heran, begleitete die Rückseite des abgebrochenen Herrschaftshauses der Burg, geht in weitem Bogen um das Stift herum, die Stiftsfreiheit umschließend, und findet ihren Anschluß wieder bei den Gartenmauern der Häuser (Flurkarte Kyllburg, Flur 11, Bl. 2, und Flur 9, Bl. 2, mit Eintragung Meynen). Die nach dem Berg zu gelegene Umfassungsmauer der Burg und die nach der Stadt zu gelegene Mauer des Pfarrgrundstücks bildeten einen Querriegel mit Torturm als Eingang zur Stiftsfreiheit. Schorn schreibt (a. a. O. I, S. 721) „die sogenannte ‘Stiftsfreiheit’ in der Umgebung der Kirche hatte in der Länge 320 Schritt und war durch Kanonikatsgebäulichkeiten und Gärten sowie durch Mauern und einen Turm mit der Inschrift ‘STIFTSFREIHEIT’ eingeschlossen. Um die Mitte des vorigen (18. Jh.) Jahrhundert ist das Tor abgebrochen ...“. Der Inschriftstein mit dem Wort Stiftsfreiheit nebst einem Adler sind in der Umfassungsmauer des Pastorats eingemauert. Hinzugefügt ist ein Wappenstein v. J. 1768 mit dem elterlichen Wappen des Kyllburger Dekan Christoph Philipp Nell († 1808). Gegenüber war an der zur Burg gehörigen Mauer ebenfalls ein Quaderstein mit einer nach Süden weisenden Hand angebracht, jetzt im Tor zum Grundstück Nr. 51 eingemauert.
Auf dem Gebiete der Stiftsfreiheit liegt etwas erhöht die ehemalige Gerichtsstätte. Der Verhandlungsort ist gekennzeichnet durch eine etwa 3 m hohe, schlanke Rundsäule, die auf einem quadratischen, abgetreppten Sockel steht. „RENOVATA 1786 C. N.” (DEKAN CHRISTOPH NELL) auf der Säule. Das gleichartige Kreuz in gotischen Formen darauf ist modern; das alte kleinere, ebenfalls gleicharmige Kreuz ist in die Böschungsmauer unterhalb dieser Stelle eingemauert. Rechts neben der Säule stand in der Achse eine steinerne Tischstütze; vier herumgestellte alte Linden kennzeichnen die Stelle, die jetzt zur Kriegerehrung verwendet ist (vgl. das Hochgerichtsschöffenweistum zu Kyllburg bei GRIMM, Weistümer VI, S. 573. – SCHELL, Vier alte Gerichtsstätten in den Rheinlanden: Zs. d. Vereins f. rhein. u. westf. Volkskunde XI).
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