Kyllburg unter preußischer Herrschaft (1815 bis 1918)
| Chronik 1200 Jahre Kyllburg 800-2000 S.134 |
Das Marktrecht
Quelle: Karl E. Becker, "Das Kyllburger Land"
Die Berechtigung, einen neuen Markt anzulegen, war ursprünglich ein Vorrecht des Königs. Er delegierte dieses Recht meist an den geistlichen oder weltlichen Fürsten. Vom 13. Jahrhundert an gelangte das Recht, neue Märkte zu verleihen, an die Gebietsherren. Kyllburg hatte sicherlich seit Anfang des 13. Jahrhunderts das Marktrecht.
Eines der wesentlichsten Elemente des Marktrechts war der Marktfrieden. Dadurch standen Markt und Marktbesucher unter dem Schutz des "Friedensbannes." Die Aufsicht über den Markt war der Bürgergemeinde übertragen, die so genannte Marktgerichte gebildet hatte. Aus ihnen entwickelte sich im Laufe der Zeit dort, wo es möglich war, die Stadtherrschaft zu überwinden, die Selbstverwaltung der freien Städte. So gilt das Marktrecht als Vorläufer der späteren Stadtrechte.
Von 1845 sind uns noch folgende Märkte in Kyllburg bekannt:
| Kram und Viehmarkt | Tag nach Mariä Verkündung | 25. März |
| 2. Dienstag nach Markus | 25. April | |
| Dienstag vor Johannes dem Täufer | 24. Juni | |
| Donnertag vor Michaelis | 29. Sept. |
Die Stände des Krammarktes mit Waren aller Art waren beiderseits der Hochstraße bis hin zum eigentlichen Marktplatz, dem heutigen Parkplatz an der Verbandsgemeindeverwaltung aufgestellt.
Der Viehmarkt umfasste Großvieh: Pferde, Kühe, ebenso Ferkel und Läufer







